Aktuelle Information:
Die Beitragkommission wurde mit der Bundesversammlung 2022 aufgelöst.
Sollten Sie noch Fragen zur neuen Beitragsordnung haben, wenden Sie sich an den Mitgliederservice in Köln.
Diese Seite wird um Jahresende gelöscht.
Vielen Dank
Im November 2021 wurde in der digitalen Bundesversammlung des Kolpingwerk Deutschlands eine neue und vor allem vereinfachte Beitragsordnung beschlossen, die zum 01.Januar 2023 in Kraft treten wird. Seit 2016 beriet dazu die Beitragskommission intensiv in vielen Sitzungen.
Alexandre Ost unser Diözesanvorstandsmitglied war in dieser Kommission aktiv dabei und kann uns deshalb Informationen aus erster Hand geben.
Alexandre Ost unser Diözesanvorstandsmitglied war in dieser Kommission aktiv dabei und kann uns deshalb Informationen aus erster Hand geben.

Was wurde konkret vereinfacht?
Wie wirkt sich das auf meine Kolpingsfamilie aus?
Muss eine neuer Ortsbeitrag im Rahmen einer Mitgliederversammlung in meiner Kolpingsfamilie beschlossen werden?
Wie wirkt sich das auf meine Kolpingsfamilie aus?
Muss eine neuer Ortsbeitrag im Rahmen einer Mitgliederversammlung in meiner Kolpingsfamilie beschlossen werden?
Diese und weitere Fragen könnt ihr direkt in unseren digitalen Schulungen gerne stellen!
Die erste Schulung findet am Montag 07.Februar 2022 um 19.00 Uhr digital statt, weitere Terminangebote werden noch folgen.
Die Anmeldung ist jeweils bis spätestens 12.00 Uhr am Veranstaltungstag
Die Anmeldung ist jeweils bis spätestens 12.00 Uhr am Veranstaltungstag
per Email an info@kolping-freiburg.de möglich,
Aktuell sind keine weiteren Schulungen geplant. Sollten Sie eine Schulung wünschen, melden Sie sich im unserem Diözesanbüro.
Unterlagen zur Schulung
Diesen Informationsbrief sollten alle Vorsitzenden erhalten haben.
Diese wurde im Dezember an alle Kolpingsfamilien versendet
Präsentation der Schulung von Alexandre Ost
Diese wurde im Dezember an alle Kolpingsfamilien versendet
Präsentation der Schulung von Alexandre Ost
| Wer entscheidet wer in der häuslichen Gemeinschaft in Stufe 40 und wer in Stufe 50 ist? | Die bisherige Person / Ansprechperson / der alte Haushaltsvorstand geht in die 40 (also die alte Stufe ab 40 und 50 ... und die alte 45 und 55 geht in die neue 50 alles automatisch |
| Bekommen die Kolpingsfamilien vor dem 01.01.23 eine Aufstellung der Mitglieder und der neuen Beitragsstufe? | Ja, direkt als Sollstellung inkl. Bezahlung ... |
| In der Beitragsordung steht das die Kolpingsfamilie in fremden Namen (fürs Kolpingwerk) die Beträge kassiert. Was ist wenn ein Mitglied nicht bezahlt? | dann wird es ausgeschlossen, das Mitglied muss die Zahlung an die KF leisten (mit den drei Teilen, kann z.B. nicht nur den Ortsbeitrag zahlen) |
| Darf die Kolpingsfamilie den Betrag ingesamt einziehen oder muss sie jeden Teilbetrag einzeln einziehen? | ja darf ihn als eine Zahlung einziehen, wie bisher |
| Bekommen die Kolpingsmitglieder dann eine oder mehrere Spendenbescheinigungen von euch. Also eine für Mitgliederbeitrag, eine für Zustiftungsbeitrag und eine für den Ortsbeitrag? | das ist bisher so, dass die Kolpingsfamilie das mit dem Mitgliederservice regeln kann für Verbandsbeitrag und Zustiftungsbetrag, Ortsbeitrag liegt an der KF, aber! Ab 2023 gibt es keine Zuwendungsbestätigungen mehr, im Januar bekommt die KF die Zahlungsaufforderung für alle Mitglieder, das reicht für den steuerlichen Nachweis des Mitglieds. |


