Fördermöglichkeiten

 

Zukunftsfond des Kolping Bildungswerks

Mit dem Zukunftsfonds des Kolping Bildungswerkes e.V. sollen Ideen, Projekte und Maßnahmen von Kolpingfamilien der Diözese Freiburg finanziert werden, die in die Zukunft der Kolpingfamilien und damit auch in die Zukunft der Gemeinschaft der Kolpingfamilien im Kolping Diözesanverband Freiburg wirken. Jugend- oder Familiengruppen können damit genauso gefördert werden wie die Gründung einer Kolpingfamilie, um nur wenige Beispiele zu nennen. Die Förderung kann darin bestehen, Geldmittel, aber auch Logistik und/oder Personal z.B. des Kolping Bildungswerkes für eine Schulung oder Betreuung einer Gruppe zur Verfügung zu stellen. Wer Unterstützung für ein Projekt möchte, kann diese formlos direkt beim KBW beantragen.
 
Kolping Bildungswerk e.V.
Bertoldstraße 55
79098 Freiburg im Breisgau
Tel. 0761 389479-0
Fax 0761 389479-50
E-Mail: freiburg@kolping-bildung.de
 

Karl-Hemmer-Stiftung

Die Ziele und Zwecke der Karl Hemmer-Stiftung sind:
  • Unterstützung von Jugendarbeit und Jugendbildung
  • Förderung von Maßnahmen und Projekten der Jugendberufshilfe
  • Förderung von Familien
  • Förderung der Eine-Welt- und Entwicklungszusammenarbeit, besonders in Indien, im Bundesstaat Kerala
Weitere Informationen sind hier zu finden
 

Bildungswerks der Erzdiözese Freiburg

Für Bildungsveranstaltungen im Jahresprogramm der Kolpingsfamilie können Fördermittel des Bildungswerks abgerufen werden.
Wenn Deine Kolpingsfamilie
  • Betriebsbesichtigungen durchführt,
  • Folkloretanz- oder Kochkurse anbietet,
  • Im Rahmen von Fahrten und Ausflügen Kirchen, Klöster, Schlösser o. a. besichtigt,
  • Gymnastik, Yoga oder Nordic Walking-Kurse anbietet,
  • Vorträge oder Podiumsdiskussionen organisiert
  • oder Theater spielt,
könnt ihr Landesmittel über das Bildungswerk der Erzdiözese abrufen.
Die Veranstaltungen müssen allen zugänglich d. h. öffentlich ausgeschrieben sein  und die Qualifikation der/des Referenten/in muss nachgewiesen werden. Die Teilnahmezahl muss dokumentiert werden und darf zehn Personen nicht unterschreiten.
Als Kolpingsfamilie leistet ihr einen wichtigen Beitrag im Rahmen des kirchlichen Bildungsauftrags - dabei könnt ihr eure Kolpingkasse aufbessern.
Die Anträge müssen bis Mitte Januar für das Vorjahr beim örtlichen Bildungserk oder eim Beildungszenrumm eingereicht werden.
 

Förderung von Kleinbaumaßnahmen von Jugendräumen

Aus der Lotterie "Der Jugend ein Heim" sind immer noch Mittel vorhanden, die für Kleinbaumaßnahmen und Inventuranschaffungen für Jugendräume gedacht sind. Ein formloser Antrag genügt.
 

Finanzielle Unterstützung für die Arbeit in Bezirken und Regionen

Der Diözesanverband unterstützt die Arbeit auf Ebene der Bezirke und Regionen, sowie der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) mit finanziellen Zuschüssen für Veranstaltungen und für die Vorstandsarbeit.
 
Bezuschusst werden Veranstaltungen, die dem Vereinszweck laut der Satzung des Diözesanverbandes entsprechen, z. B. Bildungsveranstaltungen (wie z. B. ein ‚Morgen der Besinnung‘, ‚Tag der Treue‘, Regionalwallfahrten oder Podiumsdiskussionen) mit einem Zuschuss von max. 100,00 EUR für Abend-/Halbtagesveranstaltungen bzw. max. 200,00 EUR für eine ganztägige Veranstaltung.
Zuschüsse für Großveranstaltungen werden individuell genehmigt und definieren sich ab einer Teilnehmerzahl von ca. 200 Personen.
Darüber hinaus werden Fahrtkosten für die Vorstandsmitglieder bei Teilnahme an Sitzungen und Versammlungen, sowie Materialkosten z. B. Porto und Büromaterial auf Nachweis erstattet.
Für die Bewirtung bei Vorstandsitzungen und Versammlungen kann ebenfalls eine Pauschale von 5,00 EUR pro Person beantragt werden.
Für alle Veranstaltungen und Sitzungen für die finanzielle Unterstützung abgerufen werden, gilt:
Veranst alter muss der Bezirk, die Region oder die IBK sein (nicht die Kolpingsfamilie).
 

Formulare

Die Zuschüsse sind vor der Veranstaltung zu beantragen und zeitnah bis 4 Wochen nach der Veranstaltung bzw. bis spätestens 31.01. des Folgejahres abzurechnen. Material- und Portokost en sind mit dem Zuschuss ebenfalls abgegolten.
Die genauen Details und erforderlichen Nachweise könnt ihr direkt den zum Downloaden zur Verfügung gestellten Formulare entnehmen.
Weitere Informationen: info@kolping-freiburg.de