Der Diözesanverband unterstützt die Arbeit auf Ebene der Bezirke und Regionen, sowie der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) mit finanziellen Zuschüssen für Veranstaltungen und für die Vorstandsarbeit.
Bezuschusst werden Veranstaltungen, die dem Vereinszweck laut der Satzung des Diözesanverbandes entsprechen, z. B. Bildungsveranstaltungen (wie z. B. ein ‚Morgen der Besinnung‘, ‚Tag der Treue‘, Regionalwallfahrten oder Podiumsdiskussionen) mit einem Zuschuss von max. 100,00 EUR für Abend-/Halbtagesveranstaltungen bzw. max. 200,00 EUR für eine ganztägige Veranstaltung.
Zuschüsse für Großveranstaltungen werden individuell genehmigt und definieren sich ab einer Teilnehmerzahl von ca. 200 Personen.
Darüber hinaus werden Fahrtkosten für die Vorstandsmitglieder bei Teilnahme an Sitzungen und Versammlungen, sowie Materialkosten z. B. Porto und Büromaterial auf Nachweis erstattet.
Für die Bewirtung bei Vorstandsitzungen und Versammlungen kann ebenfalls eine Pauschale von 5,00 EUR pro Person beantragt werden.
Zuschüsse für Großveranstaltungen werden individuell genehmigt und definieren sich ab einer Teilnehmerzahl von ca. 200 Personen.
Darüber hinaus werden Fahrtkosten für die Vorstandsmitglieder bei Teilnahme an Sitzungen und Versammlungen, sowie Materialkosten z. B. Porto und Büromaterial auf Nachweis erstattet.
Für die Bewirtung bei Vorstandsitzungen und Versammlungen kann ebenfalls eine Pauschale von 5,00 EUR pro Person beantragt werden.
Für alle Veranstaltungen und Sitzungen für die finanzielle Unterstützung abgerufen werden, gilt:
Veranst alter muss der Bezirk, die Region oder die IBK sein (nicht die Kolpingsfamilie). Die Zuschüsse sind vor der Veranstaltung zu beantragen und zeitnah bis 4 Wochen nach der Veranstaltung bzw. bis spätestens 31.01. des Folgejahres abzurechnen. Material- und Portokost en sind mit dem Zuschuss ebenfalls abgegolten.
Veranst alter muss der Bezirk, die Region oder die IBK sein (nicht die Kolpingsfamilie). Die Zuschüsse sind vor der Veranstaltung zu beantragen und zeitnah bis 4 Wochen nach der Veranstaltung bzw. bis spätestens 31.01. des Folgejahres abzurechnen. Material- und Portokost en sind mit dem Zuschuss ebenfalls abgegolten.
Die genauen Details und erforderlichen Nachweise könnt ihr direkt den zum Downloaden zur Verfügung gestellten Formulare entnehmen.
Weitere Informationen: info@kolping-freiburg.de
Formulare
Quelle: Kolpingjugend DV Freiburg
Quelle: Kolping DV Freiburg
Quelle: Kolping DV Freiburg
Quelle: Kolping DV Freiburg


