Fördermöglichkeiten

 
Förderung von Kleinbaumaßnahmen von Jugendräumen
Aus der Lotterie "Der Jugend ein Heim" sind immer noch Mittel vorhanden, die für Kleinbaumaßnahmen und Inventuranschaffungen für Jugendräume gedacht sind. Ein formloser Antrag genügt.
Weitere Informationen: Antonia Bäumler, 0761 5144-215 oder antonia.baeumler@seelsorgeamt-freiburg.de
Projektförderung über die Karl-Hemmer-Stiftung
Weitere Informationen sind hier zu finden
 
Zukunftsfond des Kolping Bildungswerks
Mit dem Zukunftsfonds des Kolping Bildungswerkes e.V. sollen Ideen, Projekte und Maßnahmen von Kolpingfamilien der Diözese Freiburg finanziert werden, die in die Zukunft der Kolpingfamilien und damit auch in die Zukunft der Gemeinschaft der Kolpingfamilien im Kolping Diözesanverband Freiburg wirken. Jugend- oder Familiengruppen können damit genauso gefördert werden wie die Gründung einer Kolpingfamilie, um nur wenige Beispiele zu nennen. Die Förderung kann darin bestehen, Geldmittel, aber auch Logistik und/oder Personal z.B. des Kolping Bildungswerkes für eine Schulung oder Betreuung einer Gruppe zur Verfügung zu stellen. Wer Unterstützung für ein Projekt möchte, kann diese formlos direkt beim KBW beantragen.
Kolping Bildungswerk e.V.
Bertoldstraße 55
79098 Freiburg im Breisgau
Tel. 0761 389479-0
Fax 0761 389479-50
E-Mail: freiburg@kolping-bildung.de
 
Familienfond der Erzdiözese Freiburg
Hierbei handelt es sich um Zuschüsse aus Hausmitteln der Erzdiözese Freiburg zu Veranstaltungen, die der Familienbegegnung dienen. Es werden mehrtägige Veranstaltungen der Familienbegegnung und –bildung der kirchlichen Verbände, die Anregungen geben zu einem Leben aus dem Gauben, gefördert. Ein Antrag ist mindestens einen Monat im Voraus zu stellen. Die voraussichtliche Teilnahmezahl sowie das vorläufige Programm sind beizufügen. Anschließend ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.
Weitere Informationen und Formulare: Antonia Bäumler, 0761 5144-215, antonia.baeumler@seelsorgeamt-freiburg.de
 
Förderung des Bildungswerks der Erzdiözese Freiburg
Für Bildungsveranstaltungen im Jahresprogramm der Kolpingsfamilie können Fördermittel des Bildungswerks abgerufen werden.
Wenn Deine Kolpingsfamilie
- Betriebsbesichtigungen durchführt,
- Folkloretanz- oder Kochkurse anbietet,
- Im Rahmen von Fahrten und Ausflügen Kirchen, Klöster, Schlösser o. a. besichtigt,
- Gymnastik, Yoga oder Nordic Walking-Kurse anbietet,
- Vorträge oder Podiumsdiskussionen organisiert
- oder Theater spielt,
könnt ihr Landesmittel über das Bildungswerk der Erzdiözese abrufen.
Die Veranstaltungen müssen allen zugänglich d. h. öffentlich ausgeschrieben sein  und die Qualifikation der/des Referenten/in muss nachgewiesen werden. Die Teilnahmezahl muss dokumentiert werden und darf zehn Personen nicht unterschreiten.
Als Kolpingsfamilie leistet ihr einen wichtigen Beitrag im Rahmen des kirchlichen Bildungsauftrags - dabei könnt ihr eure Kolpingkasse aufbessern.
Die Anträge müssen bis Mitte Januar für das Vorjahr beim örtlichen Bildungserk oder eim Beildungszenrumm eingereicht werden.
Weitere Informationen und Formulare: Antonia Bäumler, 0761 5144-215, antonia.baeumler@seelsorgeamt-freiburg.de
 
Finanzielle Unterstützung für die Arbeit in Bezirken und Familien
Der Diözesanverband unterstützt die Arbeit auf Ebene der Bezirke und Regionen, sowie der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) mit finanziellen Zuschüssen für Veranstaltungen und für die Vorstandsarbeit.
 
Bezuschusst werden Veranstaltungen, die dem Vereinszweck laut der Satzung des Diözesanverbandes entsprechen, z. B. Bildungsveranstaltungen (wie z. B. ein ‚Morgen der Besinnung‘, ‚Tag der Treue‘, Regionalwallfahrten oder Podiumsdiskussionen) mit einem Zuschuss von max. 100,00 EUR für Abend-/Halbtagesveranstaltungen bzw. max. 200,00 EUR für eine ganztägige Veranstaltung.
Zuschüsse für Großveranstaltungen werden individuell genehmigt und definieren sich ab einer Teilnehmerzahl von ca. 200 Personen.
Darüber hinaus werden Fahrtkosten für die Vorstandsmitglieder bei Teilnahme an Sitzungen und Versammlungen, sowie Materialkosten z. B. Porto und Büromaterial auf Nachweis erstattet.
Für die Bewirtung bei Vorstandsitzungen und Versammlungen kann ebenfalls eine Pauschale von 5,00 EUR pro Person beantragt werden.
Für alle Veranstaltungen und Sitzungen für die finanzielle Unterstützung abgerufen werden, gilt:
Veranst alter muss der Bezirk, die Region oder die IBK sein (nicht die Kolpingsfamilie). Die Zuschüsse sind vor der Veranstaltung zu beantragen und zeitnah bis 4 Wochen nach der Veranstaltung bzw. bis spätestens 31.01. des Folgejahres abzurechnen. Material- und Portokost en sind mit dem Zuschuss ebenfalls abgegolten.
Die genauen Details und erforderlichen Nachweise könnt ihr direkt den zum Downloaden zur Verfügung gestellten Formulare entnehmen.
Weitere Informationen: info@kolping-freiburg.de
 
 Formulare